Kosten

Kosten
Privatpatientinnen und Beihilfeberechtigte:

Abrechnungsgrundlage ist die GOÄ (Gebührenordnung Ärzte), hier kommt meist die Ziffer 861 (Tiefenpsychologisches Gespräch,
Dauer 50 min) zur Anwendung.

Bitte prüfen Sie vor Inanspruchnahme einer ambulanten Psychotherapie, ob und in welchem Umfang Sie diese von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen (Sie können dies in Ihrem Versicherungsvertrag sehen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen).
Sollten Sie nicht für ambulante Psychotherapie versichert sein oder gerne anonym bleiben (keine Diagnosen an Ihre Versicherung), dann behandle ich Sie als…

Selbstzahlerinnen:
Die Kosten für die Sitzungen erfragen Sie bitte beim telefonischen Erstkontakt


Auf dieser Seite ist die weibliche Form gewählt. Selbstverständlich sind alle Menschen willkommen.